Taschengeld

Infos zu Taschengeld – Taschengeldtabellen.

Taschengeldparagraph

Um es schon vorweg zu nehmen. Es gibt keinen Taschengeldparagraph, welcher die Höhe und Zahlung von Taschengeld regelt. Vor allem viele Jugendliche glauben, dass Eltern per Gesetz und BGB Paragraph verpflichtet wären, Taschengeld zu zahlen. Allerdings besteht tatsächlich keine gesetzliche Grundlage.

Natürlich sind Eltern immer in der moralischen Pflicht, die Kinder nach bestem Wissen und Gewissen zu erziehen und zu Erziehung gehört natürlich auch der Umgang mit Geld. Ein kindgerechtes Taschengeld zur freien Verfügung sollte Bestandteil der Erziehung sein. Eine Unterstützung dafür geben wir mit unserer Taschengeldtabelle, welche auf Basis einer Umfrage erstellt wurde.

Taschengeldparagraf und Geschäftsfähigkeit

In Verbindung mit der eigeschränkten Geschäftsfähigkeit gibt es jedoch einen Paragrafen 106, welcher als Taschengeldparagraf bezeichnet wird.

Generell sind Kinder zwischen 7 und 18 Jahren nicht voll geschäftsfähig. Sie dürfen keine Verträge, z.B. einen Kontovertrag, eigenständig abschließen. Es ist dazu immer die Zustimmung der Ehrziehungsberechtigten, meist sind das die Eltern, erforderlich.
Der Taschengeldparagraf schafft eine Ausnahme. Kaufverträge erlangen Rechtsgültigkeit, sollte das Geld, mit dem die Waren oder Leistungen bezahlt werden, den Kindern zu freien Verfügung stehen. Dazu gehört zweifelsfrei das Taschengeld.

Können Kinder zwischen 7 und 18 also doch mit dem Taschengeld Verträge allein abschliessen?
Der Gesetzgeber hat eine Bedingung in den Taschengeldparagraf BGB 106 eingebaut. Die Käufe oder Verträge sollten immer altersangemessen und im vernünftigen Rahmen sein. Ist das nicht der Fall, sind auch diese Geschäfte „schwebend unwirksam“, solange bis die Eltern dem nicht ausdrücklich zustimmen.

Wäre eine gesetzliche Taschengeldstaffel sinnvoll?

Ein Taschengeldparagraph, welcher die Höhe je nach Altersgruppe regelt, wäre keine schlechte Sache. Nur ist so ein Gesetz relativ schwer für die Gesamtheit der deutschen Bevölkerung umzusetzen, da eine offizielle Regelung gut ausgearbeitet sein müsste und vor allem so ausführlich gestaltet sein müsste, dass es keine gesellschaftlichen Probleme bei z.B. Randgruppen schafft. Deutsche Politiker vertrauen in Punkto Taschengeld wohl eher der Kompetenz der Eltern. Wir finden das eine gute Entscheidung.

Kindergeld ist kein Taschengeld

Kindergeld ist eine staatliche Leistung und wird den Eltern monatliche zur Verfügung gestellt. Das Kindergeld wird jedoch oft von Jugendlichen im Zusammenhang mit dem vermeintlichen Taschengeldparagraphen missverstanden. Der entscheidende Punkt ist, dass das Geld lediglich dafür verwendet werden darf, das Heranwachsen und die kindgerechte Erziehung finanziell zu unterstützen.

Ein “Durchreichen”, wie es von einigen Teenagern gefordert wird, entspricht nicht den Richtlinien. Es wäre pädagogisch auch unangemessen und für eine durchschnittlich verdienende Familie auch nicht zu leisten.