Um es schon vorweg zu nehmen: Es gibt keinen sogenannten Taschengeldparagraph. Zwar glauben vor allem viele Jugendliche, dass Eltern gesetzlich verpflichtet wären Taschengeld zu zahlen, allerdings besteht tatsächlich keine gesetzliche Grundlage für ein Taschengeldparagraph.
Bei einem durchschnittlichen oder sogar überdurchschnittlichen Einkommen der Familie kann man aber von einer moralischen Pflicht sprechen. Den die Eltern sind immer in der moralischen Pflicht die Kinder nach bestem Wissen uns Gewissen zu erziehen und zu Erziehung gehört natürlich auch der Umgang mit Geld.
Ein Taschengeldparagraph wäre dementsprechend also keine schlechte Sache. Nur ist so ein Gesetz relativ schwer für die Gesamtheit der deutschen Bevölkerung umzusetzen, da ein offizieller Taschengeldparagraph so gut ausgearbeitet sein müsste uns vor allem so ausführlich gestaltet sein müsste, dass es keine gesellschaftlichen Probleme bei z.B. Randgruppen schafft.
Deutsche Politiker vertrauen in Punkto Taschengeld wohl eher der Kompetenz der Eltern.
Um aber in jeder Hinsicht Klarheit zu schaffen: Es gibt ein Gesetz, dass die Eltern der Kinder für einen bestimmten Zeitraum Geld zur Versorgung der Kinder erhalten. Man spricht hierbei vom sogenannten Kindergeld.
Das Kindergeld wird so oft von Jugendlichen als Taschengeldparagraph missverstanden, da die Eltern ja plötzlich Geld vom Staat bekommen, das Sie ohne die Kinder nicht bekommen würden.
Der entscheidende Punkt ist aber, dass das Geld lediglich dafür verwendet werden darf, dass man seine auch vernünftig erziehen kann. Tatsächlich ist es allerdings auch nur eine kleine Unterstützung, da das Erziehen von Kindern in der Regel wesentlich teurer ist.
Ein Taschengeldparagraph könnte also eine erstrebenswerte Aufgabe für Politiker in der Zukunft sein. Bei der aktuellen Wirtschaftskrise und den vielen fehlenden Arbeitsplätzen haben unsere Politiker heutzutage noch andere Sorgen als das Taschengeld der „Zukunft Deutschlands“.
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Taschengeldtabelle