Eine Taschengeldliste im gesetzlichen Sinne gibt es nicht, jedoch haben viele Gemeinden in Deutschland solche Listen veröffentlicht, um den Eltern eine Anregung zu geben, wieviel Taschengeld angemessen ist.
Nach der Ebersberger Taschengeldliste beispielsweise sollten einem 13-jährigen Kind 20 Jahre im Monat gegeben werden. Ein 16-jähriger sollte 38 Euro im Monat bekommen und ein 20-jährigem stehen laut dieser Taschengeldliste sogar 72 Euro im Monat zu.
Man muss allerdings dabei erwähnen, dass die Ebersberger Taschengeldliste im Jahr 2003 veröffentlicht wurde, so dass nunmehr einige Anpassungen fällig wären. Schließlich haben auch Kinder und Jugendliche unter den Preiserhöhungen zu leiden.
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Abgesehen davon ist es wohl jedem selbst überlassen, wieviel Taschengeld man seinen Sprösslingen gibt. Eine Taschengeldliste sollte man in der Regel nicht benötigen. Es macht auch immer einen großen Unterschied aus welchen finanziellen Verhältnissen man kommt. Wenn die Familie im Luxus lebt und die Eltern mehr Geld als genug haben, dann sind 72 Euro wohl viel zu wenig. Genauso werden Hartz-4-Empfänger Ihren Kindern wohl kaum 72 Euro zahlen können, da das Geld ja schon ohne Taschengeld hinten und vorne nicht reichen wird. Auf Hartz-4-Empfänger wird eine Taschengeldliste also eher befremdlich wirken.
Eine Taschengeldliste ist grundsätzlich also nicht empfehlenswert, da sich die Liste nicht auf die Gesamtheit der deutschen Bevölkerung übertragen lässt.
