Für die Taschengeldzahlung gibt es keine gesetzliche Regelung wie man es z.B. im Unterhaltsrecht kennt. Dort wird je nach Einkommen des Elternteiles unter Beachtung weiterer Faktoren ein entsprechender Pflichtsatz vorgeschrieben.
Daher werden Sie hier und in anderen Quellen nur eine Taschengeldempfehlung finden. Verpflichtet sind Eltern allerdings -und das ist selbstverständlich- für den Unterhalt und ein sozialverträgliches Aufwachsen der eigenen Kinder zu sorgen.
Unsere Taschengeldempfehlung unterteilt sich in 2 Bereiche, einer Taschengeldtabelle, die auf einer aktuellen Umfrage basiert und das Familiennettoeinkommen und Alter der Kinder beachtet. Sozial schwache Familien mit mehreren Kindern können natürlich keine hohen Beträge zahlen.
Die andere Seite der Taschengeldempfehlung ist der praktische auch pädagogische und moralische Aspekt von Taschengeldzahlungen.
Unsere Taschengeldempfehlung
Ganz wichtig – kommunizieren! Die Eltern sollten dem Kind natürlich Freiräume in der Verwendung lassen, jedoch klar zum Ausdruck bringen, für welche Ausgaben ihrer Meinung nach das Taschengeld gedacht ist.
Regelmäßigkeit
Bitte zahlen Sie nicht, wenn Sie mal gut bei Kasse sind mehr, dann wieder weniger. Auch für später sicher hilfreich, wenn mit Finanzen berechenbar und seriös umgegangen wird. In diesem Zusammenhang empfehlen wir ein Taschengeldkonto, wie das der Postbank.
Taschengeldempfehlung – Zahlungsintervall
Bis zu einem Alter von 12 Jahren empfehlen wir die wöchentliche Zahlung am Sonntag. Jedes Kind muß erst lernen, sich das Taschengeld einzuteilen und so fällt es einfacher. Ältere sollten monatlich bezahlt werden und gewöhnen sich so an den später normalen Rhythmus.
Splitting
Ein Tipp unserer Taschengeldempfehlung ist, den Großteil des Taschengeldes als Sockelbetrag zu zahlen. Der Rest kann als pädagogisches Mittel eingesetzt werden, ein Verhalten belohnen oder halt nicht. Wichtig wieder dabei. Erklären Sie ihrem Kind, warum der Bonus ausgeblieben ist oder gezahlt wurde.
Sparen
Größere Beträge, Geldgeschenke der Großeltern etc. sollten nicht mit dem Taschengeld vermischt oder verrechnet werden. Denken Sie an die späteren Ausgaben für Führerschein, Auto, Ausbildung, erste Wohnung und vielem mehr. Sparkonten für Kinder auf deren Namen, die Erziehungsberechtigte anlegen können sind hier die beste Lösung und früh genug daran gedacht, sind die etwas größeren Investitionen, die mit 18 – 21 Jahren anstehen, auch besser zu bewältigen.
In diesem Sinne: Viel Erfolg mit unserer Taschengeldempfehlung!
