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Taschengeld soll in der Regel dazu dienen, den Kindern den Umgang mit Geld beizubringen. Bei der Auszahlung vom Taschengeld ist zu beachten, dass eine Auszahlung regelmäßig vorgenommen wird und der Auszahlungsbetrag für einen längeren Zeitraum gleich bleibt. So wird erreicht, daß sich ein Kind bzw. ein Jugendlicher das erhaltene Geld einteilen muß.

Taschengeldkonto

taschengeld sinnvoll ausgebenIdeal für Schüler und Jugendliche und bei vielen Banken als kostenloses Girokonto zu haben !


Gesetzlich gesehen sind Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren in Deutschland in Bezug auf die Verwendung von Taschengeld eingeschränkt geschäftsfähig.



D.h. es können Verträge abgeschlossen werden, die mit den Geldmitteln bzw. dem Taschengeld bezahlt werden können. Dafür sinnvoll ist die Anlage von einem kostenlosen Taschengeldkonto als erstes Girokonto für das Kind (ab 12 Jahren möglich).

Die Verträge werden dabei wirksam, sobald die Vertragspflicht durch Bezahlung des Vertrags erfüllt sind.

Ab einem gewissen Alter sollte es vertretbar sein, wenn Jugendliche ihr Taschengeld durch kleinere Tätigkeiten je nach Fähigkeit und Zeit aufbessern. Wir geben auf dieser Seite viele Anregungen so z.B. zu folgenden Nebenjobs.

Die Höhe des Taschengeldes ist aufgrund der Unterschiede in den finanziellen Möglichkeiten von Familien stark schwankend.
Es kann auch sein, dass gar kein Taschengeld gezahlt wird, wenn die finanziellen Möglichkeiten dies nicht zulassen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung von Taschengeld besteht nicht. Als Hilfe bieten die meisten Jugendämter in Deutschland Tabellen an, die je nach Altersgruppe eine Empfehlung über die jeweilige Höhe des Taschengeldes geben. Eine solche Taschengeldtabelle oder auch eine wesentlich kürzere Taschengeldliste finden Sie übrigens auch auf unseren Seiten.

Unter Taschengeld versteht man in Deutschland allerdings auch, wenn in einer Lebensgemeinschaft mit nur einem verdienenden Partner neben dem Haushaltsgeld noch fünf bis sieben Prozent des Nettohaushaltseinkommens an den nicht verdienenden Partner gezahlt werden. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom sogenannten Taschengeldanspruch. (Bundesgerichtshof, XII ZR 140/96)

Um sich ein Taschengeld zu verdienen, ist es immer am besten, wenn man sich einen Nebenjob besorgt. Die Frage ist nur, ob Sie diesen Nebenjob von zu Hause aus machen wollen oder ob Sie dafür vor die Tür gehen. Oft hängt dies allerdings auch mit der Vergütung ab. Für einen gut bezahlten Nebenjob muss man erfahrungsgemäß öfter das Haus verlassen. Nur selten findet man einen gutbezahlten Nebenjob, den man auch von zu Hause ausführen kann. Aber ganz egal für elch Art von Nebenjob Sie sich letzten Endes entscheiden, Sie müssen immer die unseriösen Angebote herausfiltern, die es leider im Überfluss gibt. Hierbei kann Ihnen unser Taschengeldblog eine große Hilfe sein. Und nun viel Spaß beim Stöbern auf unseren Seiten!