Taschengeld Infos

Hier finden Sie viele Informationen zum Geldausgeben für Kinder

Taschengeld
Taschengeld soll in der Regel dazu dienen Kindern den Umgang mit Geld beizubringen und versetzt die Kinder in die Lage, kleine alltägliche Ausgaben selbst und eigenverantwortlich abzudecken. Bei der Zahlung vom Taschengeld ist zu beachten, dass eine Auszahlung regelmäßig vorgenommen wird und die Taschengeldhöhe für einen längeren Zeitraum konstant bleibt. So wird erreicht, daß sich ein Kind bzw. ein Jugendlicher das erhaltene Geld einteilen muß.

D.h. es können Verträge abgeschlossen werden, die mit den Geldmitteln bzw. dem Taschengeld bezahlt werden können. Dafür sinnvoll ist die Anlage von einem kostenlosen Taschengeldkonto als erstes Girokonto für das Kind (ab 12 Jahren möglich) und teils mit guten Tageszinsen.

Die Verträge werden dabei wirksam, sobald die Vertragspflicht durch Bezahlung des Vertrags erfüllt sind.

Ab einem gewissen Alter sollte es vertretbar sein, wenn Jugendliche ihr Taschengeld durch kleinere Tätigkeiten je nach Fähigkeit und Zeit aufbessern. Wir geben auf dieser Seite viele Anregungen für Nebenjobs.

Wieviel Taschengeld soll man bezahlen? Die Höhe ist aufgrund der Unterschiede in den finanziellen Möglichkeiten der Familien stark schwankend. Es kann auch sein, dass gar kein Taschengeld gezahlt wird, wenn die finanziellen Möglichkeiten dies nicht zulassen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung von Taschengeld besteht nicht. Als Hilfe bieten die meisten Jugendämter in Deutschland Tabellen an, die je nach Altersgruppe eine Empfehlung über die jeweilige Höhe des Taschengeldes geben. Eine solche Taschengeldtabelle oder auch eine wesentlich kürzere Taschengeldliste finden Sie übrigens auch auf unseren Seiten.

Taschengeldkonto
Eltern können überlegen, ob sie das Taschengeld ihren Kindern bar auszahlen, oder ein Taschengeldkonto = Girokonto einrichten, auf das die Kinder Zugriff haben. Für Kinder und Schüler werden spezielle Girokonten zum Einstieg in die Bankgeschäfte angeboten.
Ein Taschengeldgirokonto ist kostenlos und funktioniert wie ein “erwachsenes” Girokonto nur auf Guthabenbasis.

Vom Handling her ist das Taschengeldkonto für die Eltern vorteilhaft, da ein Dauerauftrag für die Überweisung des Taschengeldes eingerichtet werden kann. Dadurch dass die Kinder das Geld nicht sofort verfügbar haben, wird der Ehrgeiz zum Sparen unterstützt und so mancher Junior hat so schon ein ordentliches „Bankvermögen“ angespart. Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge oder Scheckeinreichungen. Nach Einverständnis der Eltern wird eine Bankcard ausgestellt, mit der die Jugendlichen am Geldautomaten Geld vom Konto abheben können. Auch electronic cash beim Einkaufen ist damit möglich.

Der wichtigste Unterschied zum normalen Girokonto ist die Tatsache, dass ein Taschengeldkonto niemals überzogen werden darf. Es ist ein reiner Guthabenkonto.

Hoffentlich gewöhnen sich viele Kindern an diesen Zustand und lernen so die Disziplin im Umgang mit ihrem Geld und beim Einstieg in die Bankgeschäfte. Hoffen wir, es reift die Erkenntnis, dass Käufe durch später mögliche Überziehungen nicht von ihrem Geld bezahlt werden, sondern vom Geld der Bank, die dafür hohe Dispozinsen verlangt.

Taschengeldliste
Eine Taschengeldliste im gesetzlichen Sinne gibt es nicht, jedoch haben viele Gemeinden in Deutschland solche Listen veröffentlicht, um den Eltern eine Anregung zu geben, wieviel Taschengeld angemessen ist.
Nach der Ebersberger Taschengeldliste beispielsweise sollten einem 13-jährigen Kind 20 Jahre im Monat gegeben werden. Ein 16-jähriger sollte 38 Euro im Monat bekommen und ein 20-jährigem stehen laut dieser Taschengeldliste sogar 72 Euro im Monat zu.
Man muss allerdings dabei erwähnen, dass die Ebersberger Taschengeldliste im Jahr 2003 veröffentlicht wurde, so dass nunmehr einige Anpassungen fällig wären. Schließlich haben auch Kinder und Jugendliche unter den Preiserhöhungen zu leiden.
Abgesehen davon ist es wohl jedem selbst überlassen, wieviel Taschengeld man seinen Sprösslingen gibt. Eine Taschengeldliste sollte man in der Regel nicht benötigen. Es macht auch immer einen großen Unterschied aus welchen finanziellen Verhältnissen man kommt. Wenn die Familie im Luxus lebt und die Eltern mehr Geld als genug haben, dann sind 72 Euro wohl viel zu wenig. Genauso werden Hartz-4-Empfänger Ihren Kindern wohl kaum 72 Euro zahlen können, da das Geld ja schon ohne Taschengeld hinten und vorne nicht reichen wird. Auf Hartz-4-Empfänger wird eine Taschengeldliste also eher befremdlich wirken.
Eine Taschengeldliste ist grundsätzlich also nicht empfehlenswert, da sich die Liste nicht auf die Gesamtheit der deutschen Bevölkerung übertragen lässt.

Taschengeldparagraph
Um es schon vorweg zu nehmen: Es gibt keinen sogenannten Taschengeldparagraph. Zwar glauben vor allem viele Jugendliche, dass Eltern gesetzlich verpflichtet wären Taschengeld zu zahlen, allerdings besteht tatsächlich keine gesetzliche Grundlage für ein Taschengeldparagraph.
Bei einem durchschnittlichen oder sogar überdurchschnittlichen Einkommen der Familie kann man aber von einer moralischen Pflicht sprechen. Den die Eltern sind immer in der moralischen Pflicht die Kinder nach bestem Wissen uns Gewissen zu erziehen und zu Erziehung gehört natürlich auch der Umgang mit Geld.
Ein Taschengeldparagraph wäre dementsprechend also keine schlechte Sache. Nur ist so ein Gesetz relativ schwer für die Gesamtheit der deutschen Bevölkerung umzusetzen, da ein offizieller Taschengeldparagraph so gut ausgearbeitet sein müsste uns vor allem so ausführlich gestaltet sein müsste, dass es keine gesellschaftlichen Probleme bei z.B. Randgruppen schafft.
Deutsche Politiker vertrauen in Punkto Taschengeld wohl eher der Kompetenz der Eltern. Um aber in jeder Hinsicht Klarheit zu schaffen: Es gibt ein Gesetz, dass die Eltern der Kinder für einen bestimmten Zeitraum Geld zur Versorgung der Kinder erhalten. Man spricht hierbei vom sogenannten Kindergeld. Das Kindergeld wird so oft von Jugendlichen als Taschengeldparagraph missverstanden, da die Eltern ja plötzlich Geld vom Staat bekommen, das Sie ohne die Kinder nicht bekommen würden.
Der entscheidende Punkt ist aber, dass das Geld lediglich dafür verwendet werden darf, dass man seine auch vernünftig erziehen kann. Tatsächlich ist es allerdings auch nur eine kleine Unterstützung, da das Erziehen von Kindern in der Regel wesentlich teurer ist.
Ein Taschengeldparagraph könnte also eine erstrebenswerte Aufgabe für Politiker in der Zukunft sein. Bei der aktuellen Wirtschaftskrise und den vielen fehlenden Arbeitsplätzen haben unsere Politiker heutzutage noch andere Sorgen als das Taschengeld der „Zukunft Deutschlands“.

Taschengeldempfehlung
Für die Taschengeldzahlung gibt es keine gesetzliche Regelung wie man es z.B. im Unterhaltsrecht kennt. Dort wird je nach Einkommen des Elternteiles unter Beachtung weiterer Faktoren ein entsprechender Pflichtsatz vorgeschrieben. Daher werden Sie hier und in anderen Quellen nur eine Taschengeldempfehlung finden. Verpflichtet sind Eltern allerdings -und das ist selbstverständlich- für den Unterhalt und ein sozialverträgliches Aufwachsen der eigenen Kinder zu sorgen.
Unsere Taschengeldempfehlung unterteilt sich in 2 Bereiche, einer Taschengeldtabelle, die auf einer aktuellen Umfrage basiert und das Familiennettoeinkommen und Alter der Kinder beachtet. Sozial schwache Familien mit mehreren Kindern können natürlich keine hohen Beträge zahlen.
Die andere Seite der Taschengeldempfehlung ist der praktische auch pädagogische und moralische Aspekt von Taschengeldzahlungen.
Unsere Taschengeldempfehlung
Ganz wichtig – kommunizieren! Die Eltern sollten dem Kind natürlich Freiräume in der Verwendung lassen, jedoch klar zum Ausdruck bringen, für welche Ausgaben ihrer Meinung nach das Taschengeld gedacht ist.
Regelmäßigkeit
Bitte zahlen Sie nicht, wenn Sie mal gut bei Kasse sind mehr, dann wieder weniger. Auch für später sicher hilfreich, wenn mit Finanzen berechenbar und seriös umgegangen wird. In diesem Zusammenhang empfehlen wir ein Taschengeldkonto, wie das Top Giro Young der Wüstenrot.
Zahlungsintervall
Bis zu einem Alter von 12 Jahren empfehlen wir die wöchentliche Zahlung am Sonntag. Jedes Kind muß erst lernen, sich das Taschengeld einzuteilen und so fällt es einfacher. Ältere sollten monatlich bezahlt werden und gewöhnen sich so an den später normalen Rhythmus.
Splitting
Ein Tipp unserer Taschengeldempfehlung ist, den Großteil des Taschengeldes als Sockelbetrag zu zahlen. Der Rest kann als pädagogisches Mittel eingesetzt werden, ein Verhalten belohnen oder halt nicht. Wichtig wieder dabei. Erklären Sie ihrem Kind, warum der Bonus ausgeblieben ist oder gezahlt wurde.
Sparen für Kinder
Größere Beträge, Geldgeschenke der Großeltern etc. sollten nicht mit dem Taschengeld vermischt oder verrechnet werden. Denken Sie an die späteren Ausgaben für Führerschein, Auto, Ausbildung, erste Wohnung und vieles mehr. Ein Kinder Sparkonto mit Inhaberschaft auf den Namen des Kindes kann von den Erziehungsberechtigten eröffnet werden und stellt die bessere Lösung dar. Früh genug daran gedacht, sind die etwas größeren Investitionen, die mit 18 – 21 Jahren anstehen, auch besser zu bewältigen.

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